Gar keine Webseite ist besser als eine schlechte Homepage?

Besser als eine ungepflegte und schlechte Webseite, ist gar keine Webseite!?

So oder so ähnlich argumentieren einige Kleinunternehmer, wenn es ums Thema Onlinemarketing und Webseite geht. Aber inwiefern stimmt das eigentlich? Was gilt als schlecht, was als ungepflegt? Und wie kann man da Abhilfe schaffen?

Vom Prinzip her, ist diese Aussage definitiv nicht grundsätzlich falsch. Doch das heißt nicht, dass keine Webseite zu haben, wirklich gut ist. Das Problem liegt in der Definition von ungepflegt und schlecht.

Das bedeutet zum Beispiel, dass ungepflegte Webseiten Inhalte von älter als 2 Jahren haben. In der News/Aktuelles Abteilung stehen dann Firmen- oder Produkt-Neuigkeiten, die inzwischen überholt oder absolut veraltet sind. Schlechte Webseiten haben unvollständige Inhalte. Das sind i.d.R. fehlende Angaben und Texte zu den angebotenen Leistungen, unvollständige Kontaktdaten oder Impressum. Bei einem fehlenden oder falschen Impressum drohen sogar sehr teure Abmahnungen!

Beides erzeugt dann beim Webseitenbesucher schnell den Eindruck eines unorganisierten oder gar inaktiven Unternehmens – mit solchen Firmen möchte niemand zusammenarbeiten oder überhaupt erst in Kontakt treten.

Gar keine Webseite zu haben ergibt übrigens dasselbe Problem, denn Firmeneinträge bei Google oder diversen Branchenverzeichnissen sind nicht grundsätzlich aktuell – eher im Gegenteil. Die Mühe der Kontaktaufnahme bleibt auch dann aus – also wieder keine neuen Umsätze.

Zwischenfazit: Eine schlechte, ungepflegte oder gar keine Webseite zu betreiben ist gleichermaßen falsch!

Die Lösung

Die beste Lösung ist natürlich eine vollständige und professionelle Webseite einschließlich Suchmaschinenoptimierung. Damit bewirkt man das beste Image und vor allem auch den größten Nutzen hinsichtlich Kundengewinnung.

Wer sich jedoch nicht die Mühe machen möchte oder das Budget von ein paar hundert Euro nicht ausgeben kann, was schon ein schlechtes Zeichen für die Finanzsituation ist, der kann sich auch auf eine einseitige Webseite beschränken. Diese besteht dann u.a. aus dem Firmenlogo, einem vollständigen Impressum und den angebotenen Leistungen in Stichpunkten. Anzeichen auf zeitliche Angaben, wie Datum oder Jahresangaben sollten komplett ausbleiben. Somit hat man dann immerhin eine allgemeine digitale Visitenkarte für Kunden, die das Unternehmen kennen.